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AGBs

Allgemein

Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen,Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Durch Auftragserteilung anerkennt der Kunde auch für spätere Bestellungen unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, insbesondere, wenn sie mit unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen in Widerspruch stehen, falls er nicht ausdrücklich, schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht. Von den vorliegenden Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Wirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt im übrigen nicht die Gültigkeit des Vertrages.

   

Angebot (einschliesslich Preise, Gewichte, etc.)

Unsere Angebote sind frei bleibend. Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Lieferwerk ausschließlich aller Spesen wie Fracht, Wiege- und Krangelder. Die Preisfeststellung erfolgt aufgrund empfangener Unterlagen, Zeichnungen und dergleichen. Sind die uns übergebenen Unterlagen unvollkommen oder trifft später eine Änderung ein, dann sind wir zur Neufestsetzung unserer Preise berechtigt. Lohnerhöhungen und andere Erschwerungen der Produktions- und Wirtschaftsverhältnisse, die nach Abgabe des Angebotes eintreten, berechtigen uns, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen. Angaben über Fracht, Zölle, Gewicht usw. erfolgen nach bestem Gewissen, sind jedoch stets unverbindlich.

   

Auftragsbestätigung

Verträge, Zusicherungen sowie mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

   

Lieferung

Liefertermine und Lieferfristen
Die Lieferfristen werden nur annähernd angegeben und sind unverbindlich. Eine Garantie auf Ankunftszeit der Ware oder Transportdauer kann nicht übernommen werden. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und -terminen entbindet den Kunden nicht von der Abnahme der Lieferung. Schadenersatzforderungen jeglicher Art wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Ergebnisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Strom-, Rohmaterial- und Waggon- bzw. LKW-Mangel sowie Aussperrungen, Streiks, Verkehrssperrungen usw. berechtigen uns, die Lieferungen einzustellen. Aus diesen Gründen abgeleitete Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Verpackung
Die Lieferungen erfolgen auf Paletten verpackt. Transportschäden sowie Verunreinigungen, Materialverluste usw. während des Transportes müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel (vom Spediteur) festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw.) bescheinigt werden.

   

Reklamationen und Gewährleistung

Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Ist das Material bereits verarbeitet, ist mit dem Lieferer sofort ein Ortstermin zu vereinbaren, um evtl. Montagefehler auszuschließen oder festzustellen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. In beiden Fällen verjähren, soweit nichts anderes vereinbart, alle Mängelansprüche zwölf Monate nach Gefahrenübergang. Die Prüfung der Ware muss stets vor dem Verbauen stattfinden. Wir sind bemüht, möglichst genau nach Muster zu liefern. Kleine Abweichungen sind möglich. Auf Maß bestellte Waren werden nicht zurückgenommen. Wird eine Beanstandung von uns als begründet anerkannt, wird nur Ersatz bis in Höhe des berechneten reinen Warenwerts , geleistet; Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenem Gewinn und dergleichen sind ausgeschlossen.

   

Zahlung

Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes zur Zahlung fällig. Nach Zahlungseingang geht die Bestellung sofort in Bearbeitung. Die Restsumme wird bei Lieferung sofort fällig. Bei Zahlung durch Wechsel berechnen wir die von uns seitens der Bank belasteten Kosten. Wechselzahlungen erfolgen nur mit unserem Einverständnis. Bei Überschreitungen der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Landeszentralbank-Diskont ab Fälligkeitstag zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden für jede Zahlungsaufforderung 5 € als Unkosten in Rechnung gestellt. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder wird uns eine Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt, sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenen und noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten sowie ohne Nachfrist von allen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt; das Eigentum geht erst an den Kunden über , wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorgehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die durch Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter und noch in unserem Eigentum stehenden Materialien neu entstehender Gegenstände gelten als in unserem Auftrag hergestellt, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen: mit Wirksamwerden der Geschäfts- und Lieferbedingungen tritt der Kunde seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware und die uns ihr durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Ware nur im normalen Geschäftsverkehr nicht unter Gestehungskosten verkaufen. Er tritt hiermit alle Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen , Veräußerungen von uns gelieferter Ware oder der aus ihr durch Be- oder Verarbeitung neuentstandenen Waren gegen seinen Abnehmer entstehen, ab. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Ware, der daraus entstehenden Gegenstände oder an uns abgetretene Forderung von Bezahlung aller unserer Forderungen ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen, die unsere Rechte beeinträchtigen, insbesondere Pfändungen, uns zu offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentum an der gepfändeten Sache noch besteht.

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